Allgemeine Geschäftsbedingungen / Lieferungs- und Leistungsbedingungen der Marken LFM Catering / Frühstücksexpress.de von der Loreley Facility Management UG (haftungsbeschränkt)

I. Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) liegen allen Verträgen und Vereinbarungen zugrunde, die Sie mit LFM Catering/Loreley Facility Management UG oder über die Websites (http://www.frühstücksexpress.de, http://www.cateringservice-mainz.de) abschließen. Die Angebote, Lieferungen und Leistungen von LFM Catering erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen.

2. Durch Ihre Registrierung als Kunde oder durch Abgabe einer Bestellung auf unserer Webpräsenz erkennen Sie diese AGB an und erklären sich mit dieser einverstanden. Für Lieferungen und Leistungen von LFM Catering an Unternehmen und gewerbliche Kunden gilt: Der Einbeziehung von vorformulierten Geschäftsbedingungen und insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden in das Vertragsverhältnis wird ausdrücklich widersprochen. Diese werden nicht Vertragsbestandteil. Den Unternehmern stehen öffentlich-rechtliche Sondervermögen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen gleich.

3. Die Angebote von LFM Catering sind freibleibend. Abbildungen sind Beispiele und entsprechen nicht immer den aktuell lieferbaren Produkten. Der Vertrag kommt ausschließlich nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande oder spätestens durch die erste Auslieferung der bestellten Ware. Änderungen und Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform, wenn und soweit sie nicht nur unerheblichen Einfluss auf den Lieferungs- und Leistungsumfang haben.

II. Lieferung und Leistung

1. Der Umfang der von LFM Catering zu erbringender Lieferung und Leistungen wird durch die Auftragsbestätigung abschließend bestimmt. Maßstab für die Leistung ist die vom Vertragspartner getätigte Bestellung in unserem Online- Shop oder die benannte Personenzahl für die Veranstaltung im Zeitpunkt der Auftragserteilung. Nachträgliche Änderungen der Artikel oder Personenzahl führen nur dann zu einer Änderung der Leistungspflichten von LFM Catering, wenn LFM Catering der Änderung schriftlich zustimmt.

2. LFM Catering ist berechtigt, Änderungen beim Lieferungs- und Leistungsumfang einseitig vorzunehmen, soweit dies dem Interesse und mutmaßlichen Willen des Vertragspartners/Auftraggeber entspricht und die ursprünglich in Aussicht genommene Lieferung oder Leistung mit unvorhergesehenen Schwierigkeiten verbunden ist. Eine solche Leistungsänderung berechtigt nicht zur Kürzung der Gegenleistung.

3. Der Vertragspartner/Auftraggeber wird auf seine Kosten Wasser und Energie an benötigten Positionen bereitstellen. Entsteht LFM Catering durch Wasser- oder Energieversorgung weiterer Aufwand, so ist der Vertragspartner zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet. Diese Bestimmung gilt ausschließlich bei der Erbringung von Leistungen außerhalb der Geschäftsräume von LFM Catering. Die Abfallentsorgung erfolgt durch den Vertragspartner/Auftraggeber. Er hat dazu auf dem Veranstaltungsgelände Abfallcontainer in ausreichender Zahl bereit zu stellen.

4. Die Anlieferung und Abholung der zur Verfügung gestellten Güter und Gegenstände erfolgt zu ebener Erde. Der Vertragspartner/Auftraggeber ist verpflichtet, für einen angemessenen Zeitraum vor, während und nach einer Veranstaltung eine geeignete Fläche für die Lagerung des Equipments und der sonstigen Güter und Gegenstände bereitzustellen.

5. Die Gefahr von Verlust, Bruch oder sonstiger Beschädigung des angelieferten Equipments und der sonstigen Güter und Gegenstände geht mit Anlieferung auf den Vertragspartner/Auftraggeber über. Dies gilt auch für Equipment, Güter und Gegenstände, die nicht im Eigentum von LFM Catering stehen (Mietgegenstände). Berechnet wird in diesen Fällen der Wiederbeschaffungspreis als Selbstkostenpreis ohne Abzug Neu für Alt.

III. Preise und Vergütungen

1. Die Preise und Vergütungen bestimmen sich nach der getroffenen Vereinbarung (Auftragsbestätigung). Liegt im Einzelfall keine Vereinbarung vor, so werden die üblichen Preise berechnet. Die Preise unserer Cateringliste Business- und Eventcatering verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise unseres Online- Angebotes, wie Produkte, die Lieferpauschale, Mehrwertsteuer entnehmen Sie bitte aus dem Bestellvorgang und der Auftragsbestätigung..

2. Die Forderungen von LFM Catering sind mit Rechnungserhalt spätestens aber zahlbar nach 14 Tagen und im Falle des Verzugs mit 8 % über dem Basiszins zu verzinsen.

3. LFM Catering ist berechtigt, bei Auftragsannahme eines Bestellwertes über 500,00 € eine erste Anzahlung in Höhe von 30 % der vertraglich vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen. LFM Catering ist weiter berechtigt, bei Beginn der Leistungserbringung weitere 30 % als zweite Anzahlung in Rechnung zu stellen. Nach Abschluss der Leistungserbringung bzw. Veranstaltung wird die Abschlussrechnung erstellt.

4. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

5. Nimmt der Vertragspartner/Auftraggeber die Lieferung oder Leistung von LFM Catering nicht ab oder wird der Vertrag gekündigt, so gilt Folgendes:

Nach Wahl von LFM Catering

– schuldet der Vertragspartner/Auftraggeber die vertraglich vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen oder…
– die Vergütung des bereits angefallenen und nachgewiesenen Aufwandes zuzüglich einer Pauschale von 25 % oder…
– pauschal 25 % der vereinbarten Vergütung.

Soweit bereits angefallener oder nachgewiesener Aufwand berechnet wird, erhöht sich der Betrag um die gesetzliche Mehrwertsteuer auf diesen Aufwand.

IV. Ausführung der Lieferung oder Leistung

1. LFM Catering wird auf der Grundlage der getroffenen Vereinbarung/Auftragsbestätigung die Lieferung oder Leistung vertragsgemäß vornehmen. Im Übrigen liegt es im pflichtgemäßen ermessen von LFM Catering, die Lieferung oder Leistung so zu gestalten, dass die von dem Vertragspartner/Auftraggeber durchgeführte Veranstaltung ihren Zweck erreicht. Zu überobligatorischen Leistungen ist LFM Catering nicht verpflichtet, wird den Vertragspartner/Auftraggeber aber im Rahmen des Zumutbaren auf für notwendig gehaltene Maßnahmen hinweisen.

2. Werden die Lieferung und Leistungen auf Anweisung des Vertragspartners/Auftragsgeber an einen anderen Bestimmungsort erbracht, so trägt der Vertragspartner die dadurch ausgelösten Mehrkosten.

3. Nimmt der Vertragspartner/Auftraggeber die Lieferung und Leistung nicht oder nicht rechtzeitig an, unterlässt er eine nach Vereinbarung/Auftragsbestätigung bzw. nach allgemeinen Üblichkeiten zu erwartende Mitwirkungshandlung oder verzögern sich die Lieferungen und Leistungen aus Gründen, die von LFM Catering nicht zu vertreten sind, so ist der Vertragspartner/Auftraggeber verpflichtet, die dadurch ausgelösten Mehraufwendungen zu vergüten.

4. Wir bemühen uns Produkte bester Qualität pünktlich, korrekt und ohne Beanstandungen auszuliefern. Sollte es dennoch zu Transportschäden, Beanstandungen oder Diebstahl der Ware kommen, oder sollten von der Bestellung abweichende Produkte bzw. falsche Stückzahlen geliefert werden, so ist dies LFM Catering unverzüglich anzuzeigen. Selbstverständlich werden beschädigte, falsch, in zu hohen Stückzahlen oder nicht gelieferte Produkte nicht berechnet.

5. LFM Catering übernimmt keine Verantwortung bei Vorliegen von Lieferhindernissen im Bereich von Zulieferern und Produzenten. Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferzeit durch nicht zu vertretende Umstände unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht. LFM Catering wird Sie unverzüglich verständigen. LFM Catering ist berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn nicht zuzurechnende Lieferhindernisse auftreten.

6. LFM Catering wird von der Verpflichtung der Lieferung und Leistung frei, soweit die Erfüllung durch den Eintritt unvorhergesehener und außergewöhnlicher Umstände, die von LFM Catering nicht zu vertreten sind, ganz oder teilweise unmöglich wird. Der Vergütungsanspruch von LFM Catering bleibt bestehen. Die Bestimmungen über die Abrechnung nach Kündigung durch den Vertragspartner findet entsprechende Anwendung (III.5.).

V. Eigentumsvorbehalt

1. LFM Catering behält sich das Eigentum an gelieferten Waren vor, bis der Vertragspartner /Auftraggeber sämtliche, auch zukünftige Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit LFM Catering beglichen hat. Dies gilt auch, wenn die Vergütung für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt wurde. Bei laufender Rechnung sichert das vorbehaltene Eigentum die Saldoforderung von LFM Catering.

2. Für den Fall der Weiterveräußerung durch den Vertragspartner/Auftraggeber stehen LFM Catering alle Forderungen gegen den Abnehmer des Vertragspartners/Auftraggeber in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware einschließlich Verdienstspanne zu. Der Vertragspartner /Auftraggeber tritt seine Forderungen und etwaigen Nebenrechte aus der Weiterveräußerung bereits hiermit an LFM Catering ab. Die Abtretung wird von LFM Catering angenommen und dient im selben Umfang zur Sicherung der Forderung wie die Vorbehaltsware selbst.

3. LFM Catering ist verpflichtet, auf Ersuchen des Vertragspartners/Auftraggeber Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigt

VI. Gewährleistung und Haftung

1. LFM Catering gewährleistet, die Erbringung der Lieferung und Leistungen in vertragsgemäßem und einwandfreiem Zustand. Die Einhaltung von lebensmittelrechtlichen Vorgaben wird zugesichert.

2. Geringfügige Abweichungen und insbesondere geringfügige Mengenabweichung mindern den Vergütungsanspruch nicht, sofern der Vertragszweck erreicht wird. Im Übrigen ist der Vertragspartner bei Abweichungen von der geschuldeten Beschaffenheit zur Minderung der Vergütung in angemessenem Umfange berechtigt.

3. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Geschäftsführern oder leitender Mitarbeiter und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

4. Zwingendes Produkthaftungsrecht bleibt unberührt.

VII. Sonstiges

1. Alternative Streitbeilegung gemäß Art 14 Abs. 1 ODR-VO und §36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Lieferungs- und Leistungsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte das Regelwerk eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam und die Lücke ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Loreley Facility Management UG/LFM Catering.